Häufige Fragen

Kann man Wurst einfrieren?

Grundsätzlich gilt, dass jedes Lebensmittel eingefroren werden kann. Dies gilt auch für Wurst. Sie sollte jedoch nicht länger als höchstens zwei Monate im Gefrierfach liegen, weil sie sonst ranzig werden kann. Dies trifft besonders auf Rohwürste zu, die jedoch ohnehin eine vergleichsweise längere Haltbarkeit aufweisen. Besonders gut können dagegen die verschiedenen Sorten der Brühwurst eingefroren werden.
Wie für alle anderen Nahrungsmittel, so gilt auch für Wurst- und Fleischwaren, dass alles gut verpackt und fest verschlossen, mit Datum und Inhalt beschrieben in der Tiefkühltruhe aufbewahrt werden sollte. Die Temperatur muss mindestens minus 18 °C betragen. Waren, die frisch eingefroren werden, lagert man nach Möglichkeit zuunterst, damit ältere Stücke zuerst aufgebraucht werden.

Wurst- und Fleischwaren sollten stets portionsweise in den "Kälteschlaf" gehen. Unkompliziert lassen sich bereits portioniert gekaufte Wurst, Schinken oder Pasteten einfrieren. Sie sind fest und hygienisch verpackt sowie mit Datum und Inhalt gekennzeichnet. Aber auch lose gekaufte Ware kann gut eingefroren werden. Einzelne Scheiben sollten mit einem Blättchen Folie voneinander getrennt werden, damit sie später leichter und schneller aufgetaut werden können.

(Quelle: BVWS - Bundesverband Deutscher Wurst- & Schinkenproduzenten e.V.)

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